Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Bekaj Treuhand
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche aktuellen und künftigen Dienstleistungen, die Bekaj Treuhand („Treuhänder“) gegenüber Kunden erbringt. Grundlage des Vertrags sind die jeweilige Auftragsbestätigung sowie diese AGB. Abweichungen hiervon können nur durch schriftliche Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung festgelegt werden.
2. Vertragsgrundlage der Zusammenarbeit
Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung definierten Leistungen, die vom Treuhänder für den Kunden erbracht werden. Der Treuhänder kann keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Erfolge übernehmen, auch wenn er beratend tätig ist. Entsprechend geben Auswertungen, Prognosen oder Empfehlungen keine verbindlichen Zusicherungen.
Terminangaben gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich zugesichert sind. Zwischenberichte, Entwürfe oder vorläufige Ergebnisse können vom endgültigen Resultat abweichen. Der Treuhänder ist berechtigt, geeignete Dritte beizuziehen, die ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6 unterstehen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Treuhänder alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Treuhänder darf von deren Richtigkeit ausgehen; eine Prüfung auf Vollständigkeit oder Gesetzeskonformität ist nicht geschuldet.
4. Elektronischer Informationsaustausch
Für Kommunikation und Auftragsabwicklung können digitale Mittel wie E-Mail, Cloud-Dienste oder Plattformen eingesetzt werden. Trotz technischer Schutzmassnahmen können Risiken wie Verlust, Manipulation oder unvollständige Übermittlung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Treuhänder stellt sicher, dass Daten in der Schweiz oder in einem datenschutzrechtlich anerkannten Drittstaat verarbeitet und angemessen geschützt werden. IT-Dienste können durch Drittanbieter erfolgen. Etwaige Softwarelösungen unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Übermittlungen an Behörden oder Dritte im Namen des Kunden erfolgen auf dessen Verantwortung. Ein absoluter Schutz vor Datenmissbrauch kann nicht garantiert werden, der Treuhänder sichert jedoch sorgfältige Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Alle Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, Unterlagen oder Know-how verbleiben beim Treuhänder. Der Kunde erhält ein zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Treuhänders oder aufgrund klar erkennbarer Umstände zulässig. Arbeitsergebnisse dürfen nur im unveränderten Zustand verwendet werden. Eine Bezugnahme auf die Geschäftsbeziehung ist nur nach gegenseitigem Einverständnis erlaubt.
6. Vertraulichkeit
Der Treuhänder verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Kunden geheim zu halten. Ausnahmen bestehen nur bei behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder wenn ein überwiegendes berechtigtes Interesse besteht und der Empfänger ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsbeendigung.
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der Auftragsbestätigung oder, falls nicht anders vereinbart, nach den geltenden Stundenansätzen des Treuhänders. Kostenschätzungen sind unverbindlich, da sie auf den Angaben des Kunden beruhen.
Nachträgliche Leistungsänderungen können zu Honoraranpassungen führen. Der Treuhänder ist berechtigt, Vorschüsse und Zwischenabrechnungen zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.
8. Haftung
Der Treuhänder erfüllt seine Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt. Für Schäden haftet er nur im gesetzlich zwingenden Rahmen, insbesondere bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit zulässig – auf die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag begrenzt.
Trägt der Kunde durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben zum Schaden bei, entfällt die Haftung des Treuhänders.
9. Gewährleistung
Wird im Sinne von Art. 363 OR ein Werkvertrag vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung von Mängeln. Scheitert diese, kann er Minderung oder Rücktritt verlangen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche richten sich nach der Haftungsregelung gemäss Ziffer 8.
10. Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder auf ein bestimmtes Datum gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Kündigt eine Partei zur Unzeit oder aufgrund vertragswidrigen Verhaltens, ist sie der anderen Partei zum Schadenersatz verpflichtet.
11. Unterlagen und Daten
Nach Vertragsende erhält der Kunde seine Unterlagen und Daten in vereinbarter Form gegen Vergütung zurück. Der Treuhänder darf Kopien zu Dokumentationszwecken behalten.
Der Kunde ist für die gesetzeskonforme Aufbewahrung seiner Unterlagen verantwortlich. Der Treuhänder archiviert eigene Unterlagen und Daten während zehn Jahren.
12. Schlussbestimmungen
Der Treuhänder kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innert 60 Tagen schriftlich widerspricht.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Bekaj Treuhand. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.